Heikehanisch
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Erstgespräch & Ablauf

Jeder Weg zur Gesundheit beginnt mit einem Gespräch – einem echten, ausführlichen Gespräch. Bevor eine Behandlung stattfindet, möchte ich Sie als Mensch kennenlernen: Ihre Beschwerden, Ihre Geschichte, Ihre Lebenssituation. Nur so kann ich eine Therapie entwickeln, die wirklich zu Ihnen passt.

Das Erstgespräch – Zeit für Sie

Das Erstgespräch in meiner Praxis dauert in der Regel 90 bis 120 Minuten. Gerade in der klassischen Homöopathie ist eine gründliche Erstanamnese unerlässlich: Ich erfasse nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden, sondern auch Ihre persönliche Krankengeschichte, frühere Erkrankungen, Lebensgewohnheiten und – ganz wichtig in der Homöopathie – die Art und Weise, wie Sie Ihre Symptome empfinden.

Bitte bringen Sie zum Ersttermin mit:

  • Bisherige Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte
  • Eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente
  • Krankenversicherungskarte (bei Privatpatienten)
  • Etwas Zeit und Muße – dieses Gespräch darf nicht hetzen

Folgetermine & Verlaufskontrolle

Nach dem Erstgespräch folgt die Repertorisation und Mittelwahl – ein Prozess, der manchmal auch einige Tage in Anspruch nimmt. Beim Folgetermin (ca. 30–60 Minuten) besprechen wir die Reaktion auf das Mittel und passen die Therapie bei Bedarf an. Wie häufig Folgetermine notwendig sind, hängt vom Beschwerdebild und dem individuellen Heilungsverlauf ab.

Kosten & Honorare

Meine Leistungen rechne ich auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ab:

Leistung Dauer Kosten
Erstanamnese (inkl. Repertorisation) 90–120 Min. 120–160 €
Folgegespräch 30–45 Min. 50–75 €
Kurzgespräch / Verlaufskontrolle 15–20 Min. 25–40 €

Alle Preise sind Richtwerte. Eine genaue Kostenschätzung besprechen wir gerne vorab.

Kostenerstattung – wer zahlt was?

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel ganz oder teilweise – je nach Tarif und Kostenplan. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie die Behandlungskosten selbst. Manche Kassen bieten jedoch Zusatztarife oder Bonusprogramme an, die eine teilweise Erstattung ermöglichen – es lohnt sich, bei Ihrer Kasse nachzufragen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf? Sprechen Sie mich einfach an – ich nehme mir gerne die Zeit, alles in Ruhe zu erklären.